Allgemeine Geschäftsbedingungen
Jola.Designbüro (Inh. Daniela Weisbender)
(Stand
Oktober 2011)
1. Allgemeines
1.1. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle von
Jola.Designbüro - Inh. Daniela Weisbender angenommenen
Aufträge (auch wenn diese per Email kommuniziert und
angenommen wurden), erstellten Angebote (ebenfalls auch
wenn diese per Email verschickt wurden), erbrachten
Leistungen und Lieferungen. Diese gelten zwischen
Jola.Designbüro - Inh. Daniela Weisbender (nachfolgend
Mediengestalter genannt) und dem Auftraggeber. Dies gilt
insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet und diese
entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Bedingungen
abweichende Bedingungen enthalten.
1.2. Auch gelten die hier aufgeführten Bedingungen, wenn
der Mediengestalter in Kenntnis entgegenstehender oder von
den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen
des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.
1.3. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Mediengestalter
und dem Auftraggeber zwecks Ausführung oder Abweichung des
Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag
schriftlich niederzulegen.
2. Urheberrecht und Nutzungsrecht
2.1. Jeder dem Mediengestalter erteilte Auftrag ist ein
Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von
Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
2.2. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem
Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des
Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Parteien auch
dann, wenn die erforderlichen
Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein
sollten. Damit stehen dem Mediengestalter insbesondere die
urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97 ff. UrhG zu.
2.3. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne
ausdrückliche Einwilligung des Mediengestalters weder im
Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede
Nachahmung - auch von Teilen - ist unzulässig. Ein Verstoß
gegen diese Bestimmung berechtigt den Mediengestalter, eine
Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung
zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die
nach demTarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD übliche
Vergütung als vereinbart.
2.4. Der Mediengestalter überträgt dem Auftraggeber die für
den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit
nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das
einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der
Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen
Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach
vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
2.5. Der Mediengestalter hat das Recht, auf den
Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden.
Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den
Mediengestalter zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines
höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 100% der
vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für
Designleistungen SDSt/AGB (neueste Fassung) üblichen
Vergütung.
2.6. Vorschläge oder sonstige Mitarbeit des Auftraggebers
oder seiner Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Höhe
der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
3. Vergütung
3.1. Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der
Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung.
Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrages
für Design-Leistungen SDSt/AGD, sofern keine anderen
Vereinbarungen getroffen wurden. Die Vergütungen sind
Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer
zu zahlen sind.
3.2. Werden die Entwürfe später oder in größerem Umfang als
ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Mediengestalter
berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in
Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren
Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu
verlangen.
3.3. Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen
Tätigkeiten, die der Mediengestalter für den Auftraggeber
erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich
etwas anderes vereinbart ist.
4. Fälligkeit der Vergütung
4.1. Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes
ergibt, ist die Vergütung bei Ablieferung des Werkes
fällig. Sie ist ohne Abzug innerhalb 14 Tagen zahlbar.
4.2. Die Abnahme darf nicht aus
gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im
Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.
4.3. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen,
so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme
des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere
Zeit oder erfordert er vom
Mediengestalter hohe finanzielle Vorleistungen, so sind
angemessene vorher vereinbarte Abschlagszahlungen per
Vorkasse zu leisten.
4.4. Bei Zahlungsverzug kann der Mediengestalter
Verzugszinsen in Höhe von 6 % über dem jeweiligen
Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verlangen. Die
Geltendmachung eines nachgewiesenen höhe-
ren Schadens bleibt davon unberührt.
5. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
5.1. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von
Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung
werden nach dem Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag
für Design-Leistungen SDSt/AGD gesondert berechnet.
5.2. Der Mediengestalter ist berechtigt, die zur
Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und
für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der
Auftraggeber verpflichtet sich, dem Mediengestalter ent-
sprechende Vollmacht zu erteilen.
5.3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im
Namen und für Rechnung des Mediengestalters abgeschlossen
werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den
Mediengestalter im Innenverhältnis von sämtlichen
Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem
Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die
Übernahme der Kosten.
5.4. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für
spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen,
Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck
etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
5.5. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang
mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber
abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur
Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte
übertragen.
6.2. Die Originale sind daher nach angemessener Frist
unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas
anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat
der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur
Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die
Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt
unberührt.
6.3. Die Versendung der Arbeiten und von Vorlagen erfolgt
auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
6.4. Der Mediengestalter ist nicht verpflichtet, Dateien
oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den
Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die
Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu
vereinbaren und entsprechend zu vergüten. Hat der
Mediengestalter dem Auftraggeber Computerdateien zur
Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger
Zustimmung des Mediengestalters geändert werden. Sollten
diese ohne seine Zustimmung geändert werden, muss der
Auftraggeber mit einer Vertragsstrafe rechnen.
7. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
7.1. Vor Ausführung der Vervielfältigung sind dem
Mediengestalter Korrekturmuster vorzulegen.
7.2. Die Produktionsüberwachung durch den Mediengestalter
erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme
der Produktionsüberwachung ist der Mediengestalter
berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen
Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu
geben. Er haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und
nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
7.3. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der
Auftraggeber dem Mediengestalter 5 einwandfreie ungefaltete
Belege unentgeltlich. Der Mediengestalter ist berechtigt,
diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.
8. Liefertermine
Vereinbarte Liefertermine sind nur verbindlich, wenn diese
ausdrücklich und schriftlich durch den Mediengestalter
bestätigt werden. Im Falle eines eintretenden
Lieferverzuges ist der Mediengestalter zunächst eine
angemessene Nachfrist einzuräumen. Sollte eine Lieferung
der Leistung seitens des Mediengestalters innerhalb dieser
Nachfrist ausbleiben, so kann der Auftraggeber eine
Herabsetzung der vereinbarten Vergütung erwirken oder vom
Vertrag zurücktreten. Verzugsschäden kann der Auftraggeber
dann nur maximal in Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung
ausschließlich Vorleistung und Material) verlangen.
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B.
Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine
Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im
Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige
Erbringung von Mitwirkungs- leistungen, Verzögerungen durch
dem Kunden zuzurechnende Dritte etc.) hat der
Mediengestalter nicht zu vertreten und berechtigen ihn, das
Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der
Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit
hinauszuschieben. Der Mediengestalter wird dem Kunden
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.
Für Lieferverzug, der durch Dritte, d.h. Lieferanten,
Druckereien, Lithografen, etc. entsteht, haftet der
Mediengestalter in keinem Fall.
9. Haftung und Gewährleistung
9.1. Der Mediengestalter verpflichtet sich, den Auftrag mit
größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm
überlassene Vorlagen, Unterlagen Muster etc. sorgfältig zu
behandeln.
9.2. Der Mediengestalter verpflichtet sich, seine
Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten.
Darüber hinaus haftet er für seine Erfüllungsgehilfen
nicht.
9.3. Sofern der Mediengestalter notwendige Fremdleistungen
in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine
Erfüllungsgehilfen des Mediengestalters. Es wird keinerlei
Haftung für Serverausfälle oder jedwede technischen
Probleme übernommen. Der Mediengestalter haftet nur für
eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit.
9.4. Mit der Freigabe von Entwürfen, Reinausführungen oder
Reinzeichnungen durch den Auftraggeber über- nimmt dieser
die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
9.5. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe,
Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede
Haftung des Mediengestalters.
9.6. Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche
Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet
der Mediengestalter nicht.
9.7. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von
14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich beim
Mediengestalter geltend zu machen. Danach gilt das Werk als
mangelfrei angenommen.
10. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
10.1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.
Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung
sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder
nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu
tragen. Der Mediengestalter behält den Vergütungsanspruch
für bereits
begonnene Arbeiten.
10.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus
Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der
Mediengestalter eine angemessene Erhöhung der Vergütung
verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er
auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die
Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt
davon unberührt.
10.3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung
aller dem Mediengestalter übergebenen Vorlagen berechtigt
ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur
Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber den
Mediengestalter von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
11. Providerdienstleistungen
11.1. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, darf der
der Mediengestalter die ihm obliegenden Leistungen auch von
fachkundigen Mitarbeitern oder Dritten erbringen lassen.
Providerdienstleistungen können durch den Mediengestalter
auch über Dritte erbracht werden.
11.2. Der Kunde versichert ausdrücklich, dass die
Bereitstellung und Veröffentlichung der Inhalte der von ihm
eingestellten und/oder nach seinen Informationen für ihn
vom Mediengestalter erstellten Webseiten weder gegen
deutsches noch gegen anderes Recht verstoßen. Der
Mediengestalter behält sich vor, Seiten, die inhaltlich
bedenklich erscheinen, von einer Speicherung auf dem Server
auszunehmen. Den Anbieter wird er von einer etwaigen
vorgenommenen Löschung der Seiten unverzüglich informieren.
Das Gleiche gilt, wenn der Mediengestalter von dritter
Seite aufgefordert wird, Inhalte auf seinen Webseiten zu
ändern oder zu löschen, weil sie angeblich fremde Rechte
verletzen. Der Mediengestalter ist berechtigt, Webseiten,
die Rechte Dritter verletzen könnten, von der Festplatte zu
löschen oder in anderer geeigneter Weise vom Zugriff durch
Dritte auszuschließen. Den Kunden wird der Mediengestalter
unverzüglich von einer solchen Maßnahme benachrichtigen.
Für den Fall, dass der Kunde den Nachweis erbringen kann,
dass eine Verletzung von Rechten Dritter nicht zu
befürchten ist, wird der Mediengestalter die betroffenen
Webseiten Dritten wieder verfügbar machen. Von
Ersatzansprüchen Dritter, die auf unzulässigen Inhalten
einer Webseite des Kunden beruhen, stellt der Kunde den
Mediengestalter hiermit frei.
11.3. Soweit Gegenstand der Leistungen des Mediengestalters
auch die Beschaffung und/oder Pflege von Internetdomains
ist, wird er gegenüber dem DENIC, dem InterNIC oder einer
anderen Organisation zur Domainvergabe lediglich als
Vermittler tätig. Dies kann auch über Dritte geschehen.
Durch Verträge mit solchen Organisationen wird
ausschließlich der Kunde berechtigt und verpflichtet. Der
Mediengestalter hat auf die Domainvergabe keinen Einfluss.
Er übernimmt deshalb keine Gewähr dafür, dass die für den
Kunden beantragten und delegierten Domains frei von Rechten
Dritter oder einzigartig sind oder auf Dauer Bestand haben.
Das gilt auch für die unterhalb der Domain des Providers
vergebenen Subdomains. Sollte der Kunde von dritter Seite
aufgefordert werden, eine Internetdomain aufzugeben, weil
sie angeblich fremde Rechte verletzt, wird er den
Mediengestalter hiervon unverzüglich unterrichten. Der
Mediengestalter ist in einem solchen Fall berechtigt, im
Namen des Kunden auf die Internetdomain zu verzichten,
falls der Kunde nicht sofort Sicherheit für etwaige
Prozess- und Anwaltskosten in ausreichender Höhe
(mindestens 7.500 EUR) stellt. Von Ersatzansprüchen
Dritter, die auf der unzulässigen Verwendung einer
Internetdomain beruhen, stellt der Kunde den Medienberater
hiermit frei.
11.4. Der Mediengestalter weist den Kunden durch diese AGB
ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für
Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach
dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend
gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass der
Mediengestalter das auf dem Webserver gespeicherte
Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort
abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit
einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind
unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die
Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu
kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet
übermittelten Daten trägt der Kunde deshalb selbst Sorge.
11.5. Für Schäden haftet der Mediengestalter nur dann, wenn
der Mediengestalter oder einer seiner Erfüllungsgehilfen
eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer
den Vertragszweck gefährden-
den Weise verletzt hat oder der Schaden auf grobe
Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Mediengestalters oder eines
seiner Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt die
schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht
(Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich,
so ist die Haftung des Mediengestalters auf solche typische
Schäden begrenzt, die für den Mediengestalter zum Zeitpunkt
des Vertragsschlusses vernünftigerweise voraussehbar waren.
Für technische Ausfälle, die eine Darstellung im Internet
für eine absehbare Zeit verhindern, übernimmt der
Mediengestalter keine Haftung. Die Haftung des
Mediengestalters wegen zugesicherter Eigenschaften, bei
Personenschäden sowie aufgrund zwingender gesetzlicher
Vorschriften bleibt unberührt. Der Kunde verpflichtet sich,
den Mediengestalter im Innenverhältnis von allen etwaigen
Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen
Handlungen des Kunden oder inhaltlichen Fehlern der von
diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Dies
gilt insbesondere für Urheber-, Datenschutz- und
Wettbewerbsrechtsverletzungen.
11.6. Soweit der Mediengestalter für den Kunden oder im
Auftrag des Kunden für Dritte Webpräsentationen gestaltet,
überträgt er dem Kunden ein nichtausschließliches
Nutzungsrecht an den erstellten Seiten für die Dauer des
Vertragsverhältnisses.
12. Schlussbestimmungen
12.1. Erfüllungsort ist der Sitz des Mediengestalters,
sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist.
12.2. Die
Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt
die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
12.3. Es
gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist der Sitz des Mediengestalters, sofern der
Auftraggeber Vollkaufmann ist. Der Mediengestalter ist auch
berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.